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Contournement Bascharage : Keine beschlossene Sache !

Wir sind keine Hasardeure. Wir haben immer die gemeinsame Sache der Aufklärung und des Kampfes gegen den Contournement durch den Wald von Bascharage in den Vordergrund unserer Überlegungen gestellt. Und nie Parteipolitik damit betrieben.

Auf unserer Pressekonferenz haben wir deshalb logischerweise auf folgende  Äußerung des député-maire der Gemeinde Sanem im “LW” reagieren müssen, die am selben Tag veröffentlicht wurde :

Auf die Frage, ob die Gemeinde sich auch nach der Abstimmung heute weiter gegen die Umgehungsstraβe wehren werde, sagt er, dass dies eine Entscheidung ist, die der Gemeinderat nehmen müsse. Er persönlich sei aber der Meinung, dass es “jetzt gut ist”. Und der Journalist fügte hinzu: “So sieht es auch Simone Asselborn-Bintz”.

In diesem Zusammenhang – und nicht im Kontext des Abstimmungsverhaltens im Parlament, das man aber sicherlich auch kritisieren kann, wenn man das möchte – habe ich von Verrat an der gemeinsamen Sache gesprochen.

Denn das wäre es dann auch, würde diese Haltung im Gemeinderat beibehalten.

Die Argumente liegen auf dem Tisch. Wir teilen voll und ganz die Haltung aller politischen und gesellschaftlichen Kräfte in der Arbeitsgruppe Contournement der Gemeinde, welche sich ganz sicher nicht von Kirchturmargumenten leiten lässt – es ist übrigens der Käerjenger Bësch der zerschnitten wird – sondern von der Sorge um eine konstruktive, gemeinsame Lösung der regionalen Probleme (Verkehr, Natur, Wirtschaft) im Interesse aller Einwohnerinnen und Einwohner, auch derjenigen aus Bascharage.

Ich möchte hier nur auf die wesentlichen Prozedurfragen eingehen, die das weitere Vorgehen aufwirft.

Eins steht fest: Es handelt sich um keine “Beschlossene Sache”, wie das “LW” heute titelt.

Wie bereits auf der Pressekonferenz gesagt, fürchten die Befürworter des Contournement – allen voran Michel Wolter – nichts mehr als juristische Schritte gegen dieses Projekt. Nie hat man diesen so aufgebracht gesehen als 2016, als die Gemeinde Sanem erstmals vor Gericht gegen die Entscheidung der Regierung vorging, die Variante 2 – die Waldvariante – definitiv zurückzubehalten. Damals wurde der Recours als verfrüht, aber nicht als unbegründet abgewiesen.

Nunmehr versucht der ehemalige Innenmister sogar die Legalität der europäischen Natura-2000-Zone in Frage zu stellen !

Und zwar weil er genau weiß, dass die europäische Artenschutzdirektive die Zerschneidung dieser Zone nur duldet aus gravierenden Gesundheitsgründen. Und die werden sich mittelfristig mit dem Rückgang der Dieselfahrzeuge im Land und damit auch in der  avenue  de Luxembourg lösen (wahrscheinlich noch vor der Fertigstellung des Contournement frühestens 2022).  Die saisonalen Schwankungen der NOx-Werte spielen dabei nur eine kurzfristige Rolle, es wird aber dennoch in einem späteren Artikel darauf zurückzukommen sein.

Und wenn jetzt auf einmal Minister Bausch – in vollem Bewusstsein der Haltlosigkeit der von ihm stets vorgeschobenen Gesundheitsgründe  – auf einmal im Parlament von “ökonomischen Gründen” fabuliert, müsste er eigentlich wissen, dass die bessere Anbindung einer Industriezone an sich niemals als Grund für die Zerschneidung der Natura-Zone angenommen werden kann.

Und deshalb ist es nur ein Recours  mit dem die Entscheidung (die für Jahrhunderte gelten wird!), den einzigen Wald und das einzige Erholungsgebiet in einer ohnehin mit multiplen Umweltproblemen konfrontierten Gegend zu zerschneiden, noch verhindert werden kann.

Myriam Cecchetti hat deshalb recht, wenn sie das von Bürgermeister Engel immerhin angekündigte (und nicht dementierte) Aufgeben in letzter Minute mit dem Aufgeben eines vorneliegenden Marathonläufers auf den letzten Kilometern vergleicht.

Der Gemeinderat und die Arbeitsgruppe müssen jetzt ihre Verantwortung übernehmen.

Historische Zeiten also!

Zum Schluss noch eine wichtige Feststellung: Es ist nicht das Gesetz das gestern votiert wurde, das nach der Veröffentlichung die Prozedur einleiten wird, wie fälschlicherweise jetzt im “LW”, verkündet wird, sondern die Veröffentlichung (affichage) des “avant projet détaillé” durch den Bauten- und Transportminister, dies nachdem zuvor die Umweltministerin die Kompensationsmaβnahmen präzisiert hat. Denn nicht gegen ein Gesetz, sondern nur gegen eine administrative Entscheidung kann man vor dem Verwaltungsgericht klagen! Diese kann aber schon im August vorliegen. Höchste Eile bleibt also trotzdem geboten! Am Freitag morgen kommt der Gemeinderat  deshalb zusammen.