Politik

18-10-2013 Von

DP gegen Gehältervertrag – „pacta sunt servanda“?

Die DP will den Gehältervertrag im öffentlichen Dienst nicht respektieren! Dieser war nach langen Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern unterschrieben worden.

DP gegen Gehältervertrag – „pacta sunt servanda“?

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Der Generalsekretär der DP, Fernand Etgen, aber erklärte, der Vertrag trage die Unterschrift der Regierung und sei keineswegs bindend für das Parlament, Luxemburg könne sich diesen Vertrag und die damit verbundenen Ausgaben nämlich überhaupt nicht leisten. Obschon die Reallöhne in Luxemburg in den letzten Jahren allgemein – auch im öffentlichen Dienst – rückläufig sind, ist eine Gehälteraufbesserung für die DP tabu. Gegen die geplante Kürzung von immerhin 30% der Entschädigungen während der Stage-Zeit im öffentlichen Dienst hat die DP nichts einzuwenden, sondern sieht diese als positives Zeichen gegenüber den Unternehmern des Privatsektors (die die Löhne weiter kürzen wollen).

Die DP hat sich entschieden für eine weitere Umverteilung von unten nach oben, für die Kapitalbesitzer und gegen die Beschäftigten. Sie will mitmachen bei der Begrenzung des Indexes auf maximal eine einzige Tranche pro Jahr, unabhängig von der wirklichen Lebensteuerung. Doch damit  nicht genug: sie will zusätzlich den Warenkorb manipulieren und eine Indextranche vollkommen ausfallen lassen! Die DP ist der Ansicht, dass  bei den Löhnen gespart werden muss, um die Kompetivität der Betriebe zu steigern. Dabei lässt sie außer Acht, dass Luxemburg die höchste Produktivität in Europa hat, weltweit die höchsten Gewinne produziert und dass vom geschaffenen Mehrwert immer mehr in die Gewinne und zugleich immer weniger in die Löhne fließt.

Sind Verträge nicht mehr bindend?

Mit dem Schlagwort „Pacta sunt servanda“ (lat.; dt. Verträge sind einzuhalten) gewann die DP im Juni 1999 die Wahlen und stellte anschließend in der Regierung Juncker-Polfer 5 Minister und 2 Staatssekretäre, davon einer für den öffentlichen Dienst. 14 Jahre später sollen nun unterschriebene Verträge nicht mehr respektiert werden?!

Vermutlich wird man  jetzt einwerfen, 1999 sei es um bestehende Gesetze (in dem Fall das Pensionsgesetz) gegangen, das die Regierung durch ein Votum im Parlament ändern ließ. Beim jetzigen Gehältervertrag, der von CGFP und Regierung unterschrieben (und wieder abgeändert und nochmals unterschrieben) wurde, handele es sich um einen Vertrag zwischen Sozialpartnern, der noch nicht vom Parlament angenommen sei …

Wenn das stimmen würde, wären kein Gehältervertrag und kein Kollektivvertag mehr einen Pfifferling wert, solange das Parlament beim Staat oder die Verwaltungsräte in der Privatwirtschaft diesen Abkommen nicht zugestimmt hätten! Nein, werte DP: dem ist nicht so! Kollektivverträge sind auch dann einzuhalten, wenn die Aktionärsversammlung sie nicht gutheißt. Und Gehälterabkommen sind auch dann zu respektieren, wenn das Parlament, das über den Haushalt abstimmt, sie nicht gut findet. Sowohl Aktionäre als Parlament können im Vorfeld festlegen, innerhalb welcher Grenzen ein Abschluss sich bewegen kann, doch wenn Abkommen unterschrieben sind, dann sind sie auch zu respektieren!

OIT-Konvention spricht klare Sprache

Demensprechend sieht es auch die Internationale Arbeitsorganisation, die OIT. Die von Luxemburg ratifizierte OIT-Konvention Nr. 151 über die Arbeitsbeziehungen im öffentlichen Dienst sowie die diesbezüglichen Empfehlungen der OIT sprechen eine deutliche Sprache: sie lassen nicht zu, dass „das Parlament ein Abkommen, das zwischen der Regierung und den Organisation der öffentlichen Bediensteten abgeschlossen wurde, abändert oder verwirft.“ (1) Folglich kann das Parlament sich bei den Verhandlungen wohl einbringen, doch wenn letztere abgeschlossen sind und ein Vertrag unterzeichnet ist, darf dieser vom Parlament weder abgeändert, noch verweigert werden.

Demnach ist die Argumentation der DP, es handele sich beim Gehälterabkommen bloß um einen Vertrag zwischen Regierung und CGFP, grundfalsch. Es geht vielmehr um einen Vertrag, der einzuhalten und vom Parlament zu respektieren ist. „Pacta sunt servanda“: das gilt auch für dich, werte DP!

Über die rechtliche Verpflichtung hinaus besagten Gehältervertrag zu respektieren, hat dieser effektiv einen wichtigen Impakt auf die Einkommenslage in Luxemburg, hängt doch im öffentlichen Dienst das Einkommen von rund 30.000 Beamten, Angestellten und Beschäftigten (Salariés) direkt und indirekt von diesem Vertrag ab. Darüber hinaus wäre eine weitere Nullrunde ein falsches Zeichen für den Privatsektor, der versucht die Einkommen der Beschäftigten weiter zu drücken. Vieleicht ist das Abkommen gerade deshalb der DP ein Dorn im Auge…

Der Gipfel der Demagogie

Den Gipfel der Demagogie überschreitet die DP allerdings mit dem Argument, man könne den Menschen in Luxemburg keine Erhöhung der Mehrwertsteuer zumuten, um den Gehältervertrag im öffentlichen Dienst zu finanzieren. Fakt ist hingegen: Betriebe zahlen in Luxemburg ein Drittel aller Steuern, die Beschäftigten und Haushalte hingegen zwei Drittel – vor noch nicht allzu langer Zeit war dieses Verhältnis umgekehrt! Doch davon will die DP nichts wissen, geschweige daran etwas ändern, im Gegenteil: sie befürwortet weitere Einsparungen für die Betriebe (sowohl auf Steuern wie auf Gehältern) und will zur Not die Steuerabgaben der Haushalte erhöhen. Es ist äußerst schäbig, dass die DP, die diese Umverteilung selbst fördert, die öffentlichen Bediensteten dafür verantwortlich machen will!

(1) Nachzulesen im Arbeitsdokument Nr. 2. „Relations de travail dans le secteur public“ vom „Bureau international du travail – Département des normes internationales du travail“, Bernard Gernigon, Genève 2007, Seite 12.